Bad Säckingen führt neue Verwaltungsgebühren ein
In Bad Säckingen (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für die Gebühren im Rathaus. Der Gemeinderat hat am 27. Juli 2026 eine neue Verwaltungsgebührensatzung beschlossen.
Das bedeutet konkret: Wer öffentliche Leistungen der Stadt in Anspruch nimmt, muss sich auf neue Preise einstellen. Die Stadt regelt damit, welche Gebühren für welche Bescheinigungen oder Behördengänge erhoben werden.
Die rechtliche Grundlage für diesen Schritt bilden verschiedene Gesetze, darunter die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und das Kommunalabgabengesetz. Die neue Satzung wurde offiziell bekanntgegeben.
Wer genau wissen möchte, welche Kosten nun anfallen, kann das entsprechende PDF-Dokument auf der Webseite der Stadt einsehen.