Bad Säckingen führt neue Verwaltungsgebühren ein
In Bad Säckingen (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für die Kosten von Behördengängen. Der Gemeinderat hat am 27. Juli 2026 eine neue Verwaltungsgebührensatzung beschlossen.
In diesem Dokument ist genau festgelegt, welche Gebühren die Stadt für öffentliche Leistungen erhebt. Die Entscheidung basiert auf verschiedenen Gesetzen, unter anderem auf der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und dem Kommunalabgabengesetz.
Wer genau wissen möchte, welche Kosten nun für welche Bescheinigungen oder Genehmigungen anfallen, kann die vollständige Bekanntmachung als PDF-Dokument auf der Webseite der Stadt einsehen.