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Bad Säckingen beschließt neue Verwaltungsgebührensatzung

Der Gemeinderat hat eine neue Regelung für Gebühren bei öffentlichen Leistungen festgelegt.

In Bad Säckingen (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es eine neue Satzung für Verwaltungsgebühren. Der Gemeinderat hat diese am 27. Juli 2026 beschlossen.

In dem Dokument geht es darum, wie die Stadt Gebühren für öffentliche Leistungen erhebt. Die Entscheidung basiert auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen, unter anderem auf der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und dem Kommunalabgabengesetz.

Die offizielle Bekanntmachung der neuen Satzung wurde bereits veröffentlicht und ist als PDF-Dokument über die Kanäle der Stadt abrufbar.

Quelle: Bad Säckingen – zur Originalmeldung

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