Bad Säckingen führt neue Verwaltungsgebühren ein
In Bad Säckingen (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für die Gebühren der Stadtverwaltung. Der Gemeinderat hat am 27. Juli 2026 eine neue Verwaltungsgebührensatzung beschlossen.
In dieser Satzung ist festgelegt, welche Kosten die Bürger für öffentliche Leistungen der Stadt bezahlen müssen. Die rechtliche Grundlage für diesen Beschluss bilden verschiedene Gesetze, darunter die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie das Kommunalabgabengesetz.
Die Stadt hat die neue Regelung offiziell bekannt gemacht. Wer genau wissen möchte, welche Gebühren für welche Leistungen nun anfallen, kann das entsprechende PDF-Dokument auf der Webseite der Stadt einsehen.
Weitere Details zu den konkreten Preisänderungen liegen bislang nicht vor.