Bad Säckingen führt neue Verwaltungsgebühren ein
In Bad Säckingen (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für die Kosten von Behördengängen. Der Gemeinderat hat am 27. Juli 2026 eine neue Verwaltungsgebührensatzung beschlossen.
In dieser Satzung ist festgelegt, welche Gebühren die Stadt für ihre öffentlichen Leistungen erhebt. Wer also Dokumente beantragt oder andere Verwaltungsleistungen in Anspruch nimmt, muss mit den neuen Preisen rechnen.
Die rechtliche Grundlage für den Beschluss bilden verschiedene Gesetze, unter anderem die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie das Kommunalabgabengesetz. Die Stadt hat die neuen Regelungen offiziell bekannt gemacht.
Welche konkreten Beträge für welche Leistungen nun gelten, lässt sich aus dem veröffentlichten PDF-Dokument der Stadt entnehmen.