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Wehingen: Grill- und Feuerstellen im Wald gesperrt

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Wegen extremer Trockenheit und Hitze ist das Feuermachen im Wald im Landkreis Tuttlingen verboten. Die Sperrung gilt ab dem 30. Juli.

In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) und im gesamten Landkreis ist es ab dem 30. Juli nicht mehr erlaubt, die Grill- und Feuerstellen im Wald zu benutzen. Das Kreisforstamt hat eine entsprechende Anordnung veröffentlicht. Das Verbot gilt vorerst bis zum 31. August 2026.

Der Grund für die Sperrung ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, und die Temperaturen steigen in den nächsten Tagen wieder auf über 30 Grad. Dadurch ist der Wald extrem ausgetrocknet. Selbst die angekündigten kurzen Regenschauer reichen nicht aus, um die Waldbrandgefahr zu senken.

Das Verbot betrifft nicht nur die offiziellen Stellen im Wald, sondern gilt auch in einem Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand. Wer mitgebrachte Grills oder Fackeln nutzt, macht sich strafbar. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist derzeit untersagt.

Zusätzlich gibt es wichtige Regeln für alle, die im Wald unterwegs sind: Zigaretten dürfen nicht aus dem Auto geworfen werden, und Autos sollten nur auf festen Parkplätzen stehen, da heiße Auspuffteile trockenes Gras entzünden können. Zudem sollen Glasflaschen wieder mitgenommen werden, weil Scherben wie Brenngläser wirken und Feuer auslösen können.

Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen, da die Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Im Falle eines Brandes soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden. Die vollständige Bekanntmachung kann auf der Internetseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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