Landkreis Tuttlingen: Grillen und Feuer im Wald verboten
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) und im gesamten Landkreis ist es ab dem 30. Juli verboten, im Wald Feuer zu machen. Das betrifft auch die offiziellen Grill- und Feuerstellen. Sogar in einem Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand darf kein Feuer mehr brennen. Das Verbot gilt vorerst bis zum 31. August 2026.
Der Grund ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, weshalb die Böden und der Wald extrem ausgetrocknet sind. Für die nächsten Tage sind wieder Temperaturen von über 30 Grad gemeldet. Die Experten sagen, dass die wenigen angekündigten Regenschauer nicht ausreichen, um die Waldbrandgefahr zu senken.
Das Kreisforstamt warnt, dass viele Brände durch Unachtsamkeit entstehen. Deshalb gibt es jetzt klare Regeln: Mitgebrachte Grills oder Fackeln sind tabu. Wer raucht, muss aufpassen, dass keine Zigaretten aus dem Auto fliegen. Auch beim Parken ist Vorsicht geboten, da heiße Autoteile trockenes Gras entzünden können. Wer Glasflaschen oder Scherben im Wald lässt, riskiert ebenfalls einen Brand, weil diese wie Brenngläser wirken.
Zusätzlich ist es verboten, Gartenabfälle oder Reisig im Wald zu verbrennen. Wenn es doch brennt, soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld rechnen, da Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.
Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung