Landkreis Tuttlingen: Grillen und Feuer im Wald verboten
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) und im gesamten Landkreis ist es ab dem 30. Juli verboten, im Wald Feuer zu machen. Auch die offiziellen Grillstellen sind gesperrt. Das Verbot gilt vorerst bis zum 31. August 2026.
Der Grund ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, und die Temperaturen steigen wieder auf über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Selbst die kleinen Regenschauer, die für die nächsten Tage vorhergesagt sind, helfen nicht genug, um die Waldbrandgefahr zu senken.
Das Verbot betrifft nicht nur die festen Feuerstellen. Es ist untersagt, mitgebrachte Grills oder Fackeln im Wald zu benutzen. Das gilt auch für einen Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand. Zudem dürfen keine Garten- oder Waldabfälle, wie etwa Reisig und Äste, verbrannt werden.
Das Forstamt warnt zudem vor anderen Gefahren. Wer im Wald unterwegs ist, sollte auf das Rauchverbot achten und Zigaretten niemals aus dem Auto werfen. Auch beim Parken ist Vorsicht geboten: Autos sollten nur auf festen Flächen stehen, da heiße Auspuffteile trockenes Gras entzünden können. Wer Glasflaschen oder Scherben im Wald hinterlässt, riskiert ebenfalls einen Brand, weil Glas wie ein Brennglas wirken kann.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld rechnen, da Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Im Falle eines Brandes soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden.
Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung