Landkreis Tuttlingen: Grillen und Feuer im Wald verboten
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) und im gesamten Landkreis ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald Feuer zu machen. Das gilt auch für die offiziellen Grill- und Feuerstellen. Sogar in einem Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand darf kein Feuer mehr brennen. Die Sperrung gilt vorerst bis zum 31. August.
Der Grund ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet und die Temperaturen lagen oft über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Das Kreisforstamt warnt, dass die Waldbrandgefahr sehr hoch ist. Selbst die kleinen Regenschauer, die für die nächsten Tage vorhergesagt sind, reichen nicht aus, um die Lage zu entspannen.
Die Behörden wollen Brände verhindern, die oft durch Unachtsamkeit entstehen. Deshalb gibt es klare Regeln für alle, die im Wald unterwegs sind: Mitgebrachte Grills oder Fackeln sind streng verboten. Wer raucht, muss aufpassen, dass keine Zigaretten aus dem Auto fliegen. Auch beim Parken ist Vorsicht geboten, da heiße Auspuffteile trockenes Gras entzünden können. Zudem dürfen keine Gartenabfälle oder Reisig verbrannt werden. Wer Glasflaschen oder Scherben im Wald lässt, riskiert ebenfalls einen Brand, weil Glas wie eine Lupe wirken kann.
Sollte es doch brennen, muss sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden. Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einer Strafe rechnen, da Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Die komplette Verfügung kann online auf der Seite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung