Landtagswahl 2026 in Immendingen: Neue Regeln für Wähler
Am Sonntag, den 8. März 2026, findet die Landtagswahl statt. In Immendingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) dürfen dieses Mal mehr Menschen mitbestimmen: Erstmals dürfen bereits 16-Jährige wählen. Wer deutsche Staatsbürger ist, mindestens 16 Jahre alt ist und seit drei Monaten seinen Hauptwohnsitz im Land hat, ist wahlberechtigt.
Auch beim Wählen selbst gibt es eine Neuerung. Die Wähler haben nun eine Erststimme und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wird direkt eine Person aus dem eigenen Wahlkreis gewählt. Wer in einem der 70 Wahlkreise die meisten Stimmen holt, zieht direkt in den Landtag ein. Die Zweitstimme geht an eine Partei. Diese entscheidet darüber, wie viele Sitze eine Partei insgesamt bekommt. In den Landtag ziehen nur Parteien ein, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen im ganzen Land erreichen.
Alle, die im Wählerverzeichnis von Immendingen stehen, bekommen in den nächsten Tagen per Post eine Wahlbenachrichtigung. Darin steht auch, in welchem Wahllokal die Stimme am 8. März abgegeben werden kann.
Wer bis zum 15. Februar 2026 keinen Brief erhalten hat, aber glaubt, wählen zu dürfen, sollte aktiv werden. In diesem Fall muss man sich beim Wahlamt der Gemeinde Immendingen melden. Das ist unter der Telefonnummer 07462 24 228 oder per E-Mail an [email protected] möglich.
Weitere Informationen gibt es im Portal des Landtags unter www.landtagwahl-bw.de.