Villingen-Schwenningen: Grillverbot in allen Wäldern
Es ist zu trocken in den Wäldern. Deshalb gibt es ab Freitag, dem 31. Juli, ein striktes Grillverbot in Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis, Baden-Württemberg) und in der Gemeinde Unterkirnach. Das Verbot gilt für alle festen Feuerstellen im Wald, aber auch für alle Grills, die man selbst mitbringt.
Die Forstbehörden der Stadt und des Landkreises haben sich abgesprochen. Das Verbot gilt für alle Wälder im gesamten Kreisgebiet. Zunächst ist die Sperrung bis zum 30. September geplant. Wenn es früher wieder ordentlich regnet und die Gefahr sinkt, kann die Stadt das Verbot vorzeitig aufheben. Bleibt es jedoch trocken, wird die Sperre verlängert.
Die Behörden erinnern zudem an wichtige Regeln: Offene Feuer im Wald oder Grills in weniger als 100 Metern Entfernung zum Waldrand sind sowieso immer verboten. Außerdem darf im Wald vom 1. März bis zum 31. Oktober grundsätzlich nicht geraucht werden.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Die Stadt hat angekündigt, die Verbote in den nächsten Tagen verstärkt zu kontrollieren. Die Verwaltung bittet alle Bürger, die Vorschriften einzuhalten, um Waldbrände zu verhindern.