Tuningen: Feuerverbot auf dem Grillplatz
In Tuningen (Schwarzwald-Baar-Kreis, Baden-Württemberg) ist es ab sofort verboten, auf dem Grillplatz an der Kleingartenanlage offenes Feuer zu entfachen. Die Gemeinde hat diese Maßnahme angeordnet, weil die Gefahr von Waldbränden aktuell zu hoch ist.
Das Verbot gilt bis auf Weiteres. Betroffen sind vor allem Grillfeuer, die mit Holz oder Holzkohle befeuert werden. Auch Lagerfeuer sowie Feuerkörbe und Feuerschalen dürfen nicht benutzt werden. Generell ist jede Art von offener Feuerstelle an diesem Ort untersagt.
Die Gemeinde bittet alle Bürger und Besucher, die Regeln zu beachten, um Brände im Wald zu verhindern. Wann das Verbot wieder aufgehoben wird, ist noch nicht bekannt.
Quelle: Tuningen – zur Originalmeldung