Tuningen: Grillverbot auf dem Platz an der Kleingartenanlage
In Tuningen (Schwarzwald-Baar-Kreis, Baden-Württemberg) ist es ab sofort verboten, auf dem Grillplatz an der Kleingartenanlage offene Feuer zu entfachen. Die Gemeinde hat diese Maßnahme angeordnet, weil die Gefahr von Waldbränden aktuell zu hoch ist.
Das Verbot gilt bis auf Weiteres. Besonders streng wird es bei Grillfeuern mit Holz oder Holzkohle gehandhabt. Auch Lagerfeuer, Feuerschalen und Feuerkörbe sind untersagt. Generell darf keine offene Feuerstelle mehr genutzt werden.
Die Gemeinde bittet alle Bürger, die Regeln zu beachten, um Brände im Wald zu verhindern. Wann das Verbot wieder aufgehoben wird, ist noch nicht bekannt.
Quelle: Tuningen – zur Originalmeldung