Tuningen: Feuerverbot auf dem Grillplatz
In Tuningen (Schwarzwald-Baar-Kreis, Baden-Württemberg) ist das Entzünden von offenem Feuer auf dem Grillplatz an der Kleingartenanlage bis auf Weiteres streng verboten. Grund für die Maßnahme ist die aktuell hohe Waldbrandgefahr.
Das Verbot betrifft vor allem Grillfeuer, bei denen Holz oder Holzkohle verwendet werden. Auch Lagerfeuer sowie Feuerkörbe und Feuerschalen dürfen nicht benutzt werden. Generell sind alle anderen offenen Feuerstellen an diesem Ort untersagt.
Die Gemeinde bittet alle Bürger und Besucher, diese Regelung zu beachten und Verständnis für die Entscheidung zu haben, um Brände im Wald zu verhindern.
Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.
Quelle: Tuningen – zur Originalmeldung