Tuningen: Feuerverbot auf Grillplatz an Kleingartenanlage
In Tuningen (Schwarzwald-Baar-Kreis, Baden-Württemberg) gilt auf dem Grillplatz an der Kleingartenanlage ein striktes Feuerverbot. Die Gemeinde hat diese Maßnahme aufgrund der aktuell hohen Waldbrandgefahr angeordnet. Das Verbot gilt bis auf Weiteres.
Das Verbot betrifft vor allem Grillfeuer, bei denen Holz oder Holzkohle verwendet werden. Ebenfalls untersagt sind Lagerfeuer, Feuerkörbe und Feuerschalen. Generell darf keine andere offene Feuerstelle genutzt werden.
Die Gemeinde bittet alle Bürger und Besucher um Verständnis und darum, die Regeln einzuhalten, um Brände im Wald zu verhindern. Wann das Verbot wieder aufgehoben wird, ist derzeit noch nicht bekannt.
Quelle: Tuningen – zur Originalmeldung