Tuningen: Grillverbot auf dem Platz an der Kleingartenanlage
In Tuningen (Schwarzwald-Baar-Kreis, Baden-Württemberg) ist das Entzünden von offenem Feuer auf dem Grillplatz an der Kleingartenanlage ab sofort verboten. Die Gemeinde hat diese Entscheidung aufgrund der aktuell hohen Waldbrandgefahr getroffen.
Das Verbot gilt bis auf Weiteres. Betroffen sind vor allem Grillfeuer, bei denen Holz oder Holzkohle verwendet wird. Auch Lagerfeuer, Feuerkörbe und Feuerschalen dürfen nicht benutzt werden. Generell ist jede Art von offener Feuerstelle an diesem Ort untersagt.
Die Gemeinde bittet alle Nutzer des Platzes um Verständnis und fordert dazu auf, sich an die Regeln zu halten, um Brände im Wald zu verhindern.
Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.
Quelle: Tuningen – zur Originalmeldung