Talsperre Lehnmühle: Lebensgefahr im Stauraum
An der Talsperre Lehnmühle (Sachsen) ist das Betreten der Uferbereiche und des Stauraumes streng verboten. Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen weist nun erneut ausdrücklich darauf hin. Der Grund ist der Schutz des Trinkwassers. Die betroffenen Bereiche liegen in der Trinkwasserschutzzone 1. Das ist die strengste Zone, die man selbst dann nicht betreten darf, wenn der Wasserstand niedrig ist.
Neben dem Umweltschutz geht es vor allem um die Sicherheit der Menschen. Im Stauraum besteht Lebensgefahr. Über viele Jahre haben sich dort feine Sedimente angesammelt. In diesem Schlamm kann man leicht stecken bleiben. Zudem liegen Untiefen und angeschwemmte Gegenstände unter der Oberfläche, an denen man sich verletzen kann. Besonders gefährlich ist die Steinbrücke, die man bei niedrigem Wasserstand sehen kann. Diese ist nicht mehr standsicher und kann jederzeit einstürzen.
In den letzten Tagen wurde jedoch immer wieder beobachtet, dass Menschen die Verbote ignorieren. Die Landestalsperrenverwaltung und die Stadt Dippoldiswalde hatten bereits mehrfach über Pressemitteilungen und soziale Medien gewarnt. Auch zusätzliche Schilder wurden aufgestellt, doch das half offenbar nicht ausreichend.
Jetzt werden die Kontrollen verschärft. Die Landestalsperrenverwaltung hat die Polizei und die Ordnungsbehörden um Hilfe gebeten. Außerdem wurde eine Sicherheitsfirma beauftragt. Die Sicherheitsleute sollen das Hausrecht rund um den Stausee durchsetzen und die Behörden unterstützen. Ziel ist es, das knappe Trinkwasser zu schützen und Unfälle zu verhindern.