Schwetzingen legt Regeln für Bauturbo-Projekte fest
In Schwetzingen (Baden-Württemberg) soll es beim Bauen schneller gehen. Der Gemeinderat hat deshalb Kriterien für sogenannte Bauturbo-Fälle festgelegt. Wer sein Projekt in diesem beschleunigten Verfahren durchdrücken will, muss nun eine Liste von Anforderungen erfüllen.
Zuerst muss das Vorhaben zu den städtebaulichen Plänen und Konzepten der Stadt passen. Die Regeln zur baulichen Nutzung müssen eingehalten werden. Dabei legt die Stadt Wert darauf, dass sparsam mit dem Boden umgegangen wird, damit nicht zu viele Flächen versiegelt werden. Zudem muss das Grundstück bereits erschlossen sein. Die Stadt will keine neuen öffentlichen Straßen oder Leitungen für diese Projekte bauen.
In Gewerbegebieten ist der Bauturbo grundsätzlich ausgeschlossen. Es gibt nur Ausnahmen, wenn die Betriebe vor Ort nicht gestört werden und das Gebiet seinen Charakter behält. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Projekt direkt an ein Wohngebiet grenzt.
Je nach Fall fordert die Stadt weitere Unterlagen. Das können städtebauliche Verträge, Konzepte zur Erschließung oder Gutachten zum Schall- und Artenschutz sein. Auch ein Plan zur Mobilität kann verlangt werden. Bei besonders großen Projekten gibt es eine soziale Komponente: Ein Teil der Wohnungen muss dann für Menschen mit besonderen Wohnbedürfnissen reserviert werden. Außerdem soll sich der Bauherr an den Kosten für soziale oder kulturelle Einrichtungen beteiligen.
Einige Vorgaben gelten für jede Planung ohne Ausnahme. Flachdächer müssen begrünt werden, wobei die Substratschicht mindestens 10 Zentimeter dick sein muss. Für die Wege dürfen nur Pflaster verwendet werden, durch die Regenwasser versickern kann. Zudem muss pro 300 Quadratmeter Grundfläche ein hochstämmiger Laubbaum mit einem Stammumfang von mindestens 12 bis 14 Zentimetern gepflanzt werden.