Schallbach verbietet Grillen im öffentlichen Bereich
In Schallbach (Landkreis Lörrach, Baden-Württemberg) bleibt es vorerst verboten, im öffentlichen Bereich zu grillen oder Feuerstellen zu nutzen. Die Gemeinde hat die entsprechende Polizeiverordnung verlängert.
Die Nutzungsuntersagung gilt nun bis zum 31. August 2026. Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Regelung dient dem Schutz der öffentlichen Bereiche.
Die Details zur Verordnung sind in den offiziellen Dokumenten der Gemeinde hinterlegt. Die Verlängerung wurde am 1. August 2026 bekannt gegeben.
Quelle: Schallbach – zur Originalmeldung