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Schallbach verbietet Grillen und Feuer im öffentlichen Raum

Luftbild Gemeinde Schallbach Copyright und Urheber siehe Schallbach

In Schallbach dürfen Grill- und Feuerstellen im öffentlichen Bereich vorerst nicht genutzt werden. Das Verbot wurde verlängert.

In Schallbach (Landkreis Lörrach, Baden-Württemberg) gilt eine Polizeiverordnung für den öffentlichen Bereich. Diese untersagt die Nutzung von Grill- und Feuerstellen.

Die Regelung wurde nun verlängert. Das Verbot gilt weiterhin bis zum 31. August 2026.

Die entsprechende Verordnung und die Verlängerung wurden von der Gemeinde veröffentlicht.

Quelle: Schallbach – zur Originalmeldung

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