Schallbach verbietet Grillen und Feuer im öffentlichen Raum
In Schallbach (Landkreis Lörrach, Baden-Württemberg) gilt eine Polizeiverordnung für den öffentlichen Bereich. Diese untersagt die Nutzung von Grill- und Feuerstellen.
Die Regelung wurde nun verlängert. Das Verbot gilt weiterhin bis zum 31. August 2026.
Die entsprechende Verordnung und die Verlängerung wurden von der Gemeinde veröffentlicht.
Quelle: Schallbach – zur Originalmeldung