Schallbach verbietet Grillen im öffentlichen Bereich
In Schallbach (Landkreis Lörrach, Baden-Württemberg) bleibt das Grillen im öffentlichen Bereich vorerst untersagt. Die Gemeinde hat die entsprechende Polizeiverordnung verlängert.
Das Verbot gilt für alle Grill- und Feuerstellen im öffentlichen Raum. Die Nutzungsuntersagung wurde nun bis zum 31. August 2026 ausgedehnt. Zuvor war die Regelung bereits am 31. Juli 2026 festgelegt worden, bevor die Verlängerung am 1. August 2026 offiziell bestätigt wurde.
Wer sich nicht an die Verordnung hält, muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Die genauen Details zur Verordnung sind in den offiziellen Dokumenten der Gemeinde hinterlegt.
Quelle: Schallbach – zur Originalmeldung