Schallbach verbietet Grillen im öffentlichen Bereich
In Schallbach (Landkreis Lörrach, Baden-Württemberg) bleibt es vorerst verboten, im öffentlichen Bereich zu grillen oder Feuerstellen zu nutzen. Die Gemeinde hat die entsprechende Polizeiverordnung verlängert.
Das Verbot gilt nun offiziell bis zum 31. August 2026. Wer sich nicht an die Nutzungsuntersagung hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Regelung soll vermutlich dazu dienen, Brände im öffentlichen Raum zu verhindern.
Die Details zur Verordnung und die genauen Bedingungen sind in den offiziellen Dokumenten der Gemeinde hinterlegt. Die Bürger sollten darauf achten, ihre Grillabende auf privaten Grundstücken zu verbringen, sofern dort keine anderen Einschränkungen gelten.
Quelle: Schallbach – zur Originalmeldung