Schallbach verbietet Grillen und Feuer im Freien
In Schallbach (Landkreis Lörrach, Baden-Württemberg) bleibt es vorerst verboten, im öffentlichen Bereich zu grillen oder Feuerstellen zu nutzen. Die Gemeinde hat die entsprechende Polizeiverordnung nun verlängert.
Das Verbot gilt bis zum 31. August 2026. Wer gegen die Nutzungsuntersagung verstößt, riskiert Ärger mit den Behörden. Die Verordnung wurde am 1. August 2026 offiziell verlängert, nachdem die ursprüngliche Regelung bereits am 31. Juli 2026 gegriffen hatte.
Die Gemeinde möchte mit dieser Maßnahme vermutlich Brände im öffentlichen Raum verhindern. Die genauen Details zur Verordnung sind in den offiziellen Dokumenten der Verwaltung hinterlegt.
Quelle: Schallbach – zur Originalmeldung