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Schallbach verbietet Grillen im öffentlichen Bereich

Luftbild Gemeinde Schallbach Copyright und Urheber siehe Schallbach

In Schallbach dürfen Grill- und Feuerstellen im öffentlichen Raum vorerst nicht genutzt werden. Die bestehende Regelung wurde verlängert.

Wer in Schallbach (Landkreis Lörrach, Baden-Württemberg) gerne im Freien grillt, muss derzeit auf die öffentlichen Flächen verzichten. Die Gemeinde hat eine Polizeiverordnung erlassen, die die Nutzung von Grill- und Feuerstellen im öffentlichen Bereich untersagt.

Eigentlich war die Regelung bereits früher in Kraft, doch nun wurde die Nutzungsuntersagung verlängert. Das Verbot gilt nun offiziell bis zum 31. August 2026.

Die Gemeinde möchte mit dieser Maßnahme vermutlich Gefahren im öffentlichen Raum vermeiden. Wer gegen die Verordnung verstößt, muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.

Die genauen Details zur Verordnung sind in den offiziellen Dokumenten der Gemeinde hinterlegt.

Quelle: Schallbach – zur Originalmeldung

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