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Sachsen: Neue Datenschutz-Regeln für Schulen

Dürfen Lehrer WhatsApp nutzen oder im Unterricht filmen? Die Datenschutzbehörde in Sachsen gibt nun klare Antworten für den Schulalltag.

Im Schulalltag gibt es oft Unsicherheiten beim Datenschutz. Ob es um Klassenchats, E-Mails oder Videoaufnahmen geht – viele wissen nicht genau, was erlaubt ist. Deshalb hat die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (SDTB) ihre Liste mit häufigen Fragen und Antworten (FAQ) erweitert, um Lehrern, Eltern und Schülern in Sachsen eine Orientierung zu geben.

Ein großes Thema ist die digitale Kommunikation. Die Behörde stellt klar: Lehrer sollten WhatsApp und ähnliche Messenger grundsätzlich nicht für die Arbeit nutzen. Private Accounts dürfen nicht dazu verwendet werden, dienstliche Infos oder Daten von Schülern zu verschicken. Wer eine Alternative sucht, kann in öffentlichen Schulen zum Beispiel die Chat-Funktion von LernSax nutzen. Private Gruppenchats unter Eltern oder Schülern sind zwar erlaubt, aber die Schule oder einzelne Lehrer sollten dort nicht mitmachen oder die Teilnahme verlangen.

Auch beim Versenden von E-Mails gibt es eine wichtige Regel: Man darf Empfänger nicht einfach offen in das CC-Feld setzen. Dadurch sehen alle anderen die E-Mail-Adressen, was eine unzulässige Weitergabe von Daten sein kann. Im schlimmsten Fall gilt das bei dienstlicher Nutzung sogar als meldepflichtige Datenpanne.

Beim Elternabend ist Vorsicht geboten. Über einzelne Schüler oder Eltern darf nicht einfach vor der ganzen Gruppe gesprochen werden. Das geht nur, wenn die Betroffenen ausdrücklich und freiwillig zugestimmt haben.

Besonders streng ist die Behörde bei Videoaufnahmen im Unterricht. Diese sind nur unter sehr harten Bedingungen erlaubt. Da Schüler in einem Abhängigkeitsverhältnis zur Schule stehen, ist eine echte Einwilligung oft gar nicht möglich. Eine Aufnahme darf nur passieren, wenn sie komplett freiwillig ist und niemand Nachteile hat, wenn er Nein sagt. Bei Prüfungen oder Noten ist das Filmen grundsätzlich verboten. Dabei müssen auch die Rechte der Lehrer beachtet werden, die ja ebenfalls auf den Videos zu sehen sind.

Zudem gibt es nun Hinweise zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt oder dem Landesamt für Schule und Bildung. Hier wird erklärt, wann Daten weitergegeben werden dürfen und warum man Sachverhalte oft anonymisieren sollte.

Diese neuen Infos ergänzen die Regeln vom Schulstart 2025, in denen es bereits um das Fotografieren auf Schulveranstaltungen und die Nutzung privater Geräte ging. Die vollständigen FAQ können auf der Website der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten eingesehen werden.

Quelle: Medienservice Sachsen – zur Originalmeldung

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