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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss nun mehr beachten. Die Stadt hat die Regeln für die Nutzung der Grillhütte verschärft.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Ortenaukreis, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Sie liegt oberhalb von Oppenau, direkt an Wiesen und Wanderwegen. Es gibt dort einen Spielplatz, vier Tische mit Bänken und einen gemauerten Grill mit Rost.

Weil es in der Vergangenheit Probleme gab und Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, gibt es seit 2024 eine Neuerung: Die Grillstelle ist jetzt mit einem Schloss gesichert. Wer dort grillen will, muss die Hütte vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dafür werden der Name, die Adresse und eine Telefonnummer benötigt.

Für den Schlüssel muss man eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Nutzung ab und bekommt es zurück, wenn man den Schlüssel am Tag danach wieder abgibt. Vorrangig bekommen Einwohner aus Oppenau die Hütte, Auswärtige können aber kurzfristig anfragen.

Die Nutzer müssen einige wichtige Regeln beachten: Es gibt weder Strom noch Wasser oder eine Toilette. Holzkohle muss man selbst mitbringen. Grillen auf Holz oder die Nutzung von eigenen Grills ist verboten. Auch Lagerfeuer außerhalb der festen Grillstelle sind nicht erlaubt. Wer grillt, muss einen Eimer mit Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann man an der Wassertretstelle holen, dort Geschirr zu spülen ist jedoch verboten.

Ein wichtiger Punkt ist die Sauberkeit: Die Asche darf nicht in die Mülleimer vor Ort geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Der Platz muss sauber hinterlassen werden.

Die Kosten hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist die Nutzung zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. In der Zeit von 17 bis 22 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen (8 bis 22 Uhr) fallen Gebühren an. Wer bis zu vier Stunden bleibt, zahlt 10 Euro, bis zu acht Stunden kosten 20 Euro und eine Tagesnutzung liegt bei 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn sie eine interne Veranstaltung machen.

Wer einen Termin absagt, muss dies bis 48 Stunden vorher tun, damit die Gebühr erstattet wird. Wenn die Stadt die Nutzung kurzfristig untersagt, zum Beispiel wegen hoher Waldbrandgefahr, wird das Geld ebenfalls zurückgezahlt. Zelten oder das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen ist auf dem gesamten Gelände verboten.

Die Anfahrt führt aus Oberkirch über die B28 bis zum Ortseingang Oppenau, dann links in die Ziegelhüttenstraße, weiter über die Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald. An der Kästehalde folgt man dann der Beschilderung zur Kleinebene.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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