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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer die städtische Grillhütte auf der Kleinebene nutzen möchte, muss nun einen Schlüssel leihen. Die Stadt führt neue Sicherheitsregeln ein, um Waldbrände zu verhindern.

Die Grillhütte auf der Kleinebene in Oppenau (Ortenaukreis, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Sie liegt mitten im Grünen, direkt an Wiesen und Wanderwegen, und bietet einen Spielplatz für Kinder. Vor der Hütte gibt es einen gemauerten Grill mit Rost sowie vier Tische mit Bänken.

Doch die Nutzung wird strenger kontrolliert. Weil in der Vergangenheit Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, hat die Stadt die Grillstelle seit 2024 mit einem Schloss gesichert. Wer dort grillen will, muss die Hütte vorher reservieren. Das geht telefonisch oder schriftlich durch eine Person, die volljährig ist. Dabei müssen Name, Adresse und Telefonnummer angegeben werden.

Für den Schlüssel ist eine Kaution von 100 Euro in bar nötig. Diese muss am Tag vor der Nutzung hinterlegt werden und wird zurückgegeben, wenn der Schlüssel am Tag nach dem Termin wieder abgegeben wird.

Es gibt wichtige Regeln für die Nutzer: Strom, Wasser und Toiletten fehlen vor Ort. Holzkohle muss selbst mitgebracht werden. Das Grillen auf Holz oder die Nutzung von eigenen Grills ist streng verboten. Auch Lagerfeuer außerhalb der Grillstelle sind nicht erlaubt. Wer grillt, muss einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, dort darf man jedoch nicht abwaschen.

Die Asche vom Grill darf nicht in die Mülleimer auf der Kleinebene geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Der Platz muss sauber hinterlassen werden.

Die Stadt gibt vorrangig Einwohnern aus Oppenau den Vorzug, auch wenn Auswärtige anfragen können. Die Kosten für die Nutzung hängen von der Zeit ab: Unter der Woche ist es von 8 bis 17 Uhr kostenlos. In der restlichen Zeit sowie an Wochenenden und Feiertagen kostet die Nutzung je nach Dauer zwischen 10 und 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es sich um eine interne Veranstaltung handelt.

Wenn die Waldbrandgefahr zu hoch ist, kann die Stadt die Nutzung kurzfristig untersagen. In diesem Fall wird das Geld zurückerstattet. Wer selbst absagt, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, damit die Gebühr nicht fällig wird.

Die Anfahrt erfolgt aus Oberkirch über die B28, dann über die Ziegelhüttenstraße, Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, folgt der B28 Richtung Oberkirch und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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