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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau im Grünen grillen will, muss nun genauer planen. Die Stadt hat die Regeln für die Grillhütte auf der Kleinebene verschärft.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Ortenaukreis, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familienfeste oder Treffen von Vereinen. Die Hütte liegt oberhalb der Stadt, direkt an Wiesen und Wanderwegen. Es gibt dort einen Spielplatz für Kinder, einen gemauerten Grill mit Rost sowie vier Tische mit Bänken.

Weil sich in der Vergangenheit einige Leute nicht an die Grillverbote bei Waldbrandgefahr gehalten haben, gibt es seit 2024 eine wichtige Änderung: Die Grillstelle ist jetzt mit einem Schloss gesichert. Wer den Grill nutzen möchte, muss die Hütte vorher reservieren. Eine volljährige Person kann dies telefonisch oder schriftlich erledigen. Dafür werden Name, Anschrift und Telefonnummer benötigt.

Beim Abholen des Schlüssels am Tag vor der Nutzung muss eine Barkaution von 100 Euro hinterlegt werden. Diese bekommt man am Tag nach dem Grillen zurück. Die Stadt vergibt die Termine vorrangig an Einwohner aus Oppenau, aber auch Auswärtige dürfen kurzfristig anfragen.

Die Kosten hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist die Nutzung zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. In der Zeit von 17 bis 22 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen fällt eine Gebühr an: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine ganztägige Nutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung der Einrichtung ist.

Die Nutzer müssen einiges selbst organisieren: Strom, Wasser und Toiletten gibt es vor Ort nicht. Die Holzkohle muss selbst mitgebracht werden. Verboten ist es, auf Holz zu grillen oder eigene Grills mitzubringen. Auch Lagerfeuer außerhalb der Stelle sind untersagt. Wer grillt, muss einen Eimer mit Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, dort zu spülen ist jedoch verboten.

Nach dem Fest muss der Platz sauber hinterlassen werden. Die Asche darf nicht in den Mülleimer auf der Kleinebene geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Das Zelten und das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen ist auf dem gesamten Gelände verboten.

Sollte die Stadt die Nutzung kurzfristig wegen Waldbrandgefahr absagen, wird die Gebühr erstattet. Wer selbst storniert, kann dies bis 48 Stunden vor dem Termin kostenlos tun. Danach wird die Gebühr fällig.

Die Anreise erfolgt aus Oberkirch über die B28, dann links in die Ziegelhüttenstraße, weiter über die Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald. An der Kästehalde folgt man der Beschilderung zur Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, nimmt die B28 Richtung Oberkirch, passiert den Kreisverkehr und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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