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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau an der Grillhütte auf der Kleinebene feiern will, muss sich an neue Regeln halten. Seit 2024 gibt es dort ein Schloss und eine Kaution.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Ortenaukreis) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Sie liegt oberhalb der Stadt, direkt an Wiesen und Wanderwegen. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische und Bänke sowie einen Spielplatz für Kinder. Wer die Hütte nutzen möchte, muss sie vorab telefonisch oder schriftlich reservieren. Dafür werden Name, Adresse und Telefonnummer benötigt.

Weil es in der Vergangenheit Probleme gab und Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, hat die Stadt gehandelt. Seit 2024 ist die Grillstelle mit einem Schloss gesichert. Wer grillen will, muss den Schlüssel abholen und dafür eine Barkaution von 100 Euro hinterlegen. Das Geld gibt es zurück, wenn der Schlüssel am Tag nach der Nutzung wieder abgegeben wird.

Die Stadt bevorzugt bei der Vergabe die Einwohner aus Oppenau, aber auch Auswärtige dürfen anfragen. Wichtig für die Planung: Es gibt vor Ort weder Strom noch Wasser oder eine Toilette. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Das Grillen auf Holz oder mit eigenen Grills ist streng verboten. Auch Lagerfeuer außerhalb der Grillstelle sind nicht erlaubt.

Um Brände zu verhindern, muss jeder Nutzer einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirr spülen ist dort verboten. Die Asche darf nicht in die Mülleimer geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Wer auf den landwirtschaftlichen Flächen läuft oder auf dem Gelände zeltet, macht sich strafbar.

Die Kosten hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist die Nutzung zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Danach sowie an Wochenenden und Feiertagen fallen Gebühren an: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine Ganztagesnutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung ist.

Wenn die Stadt die Nutzung kurzfristig wegen Waldbrandgefahr untersagt, wird die Gebühr erstattet. Wer selbst absagt, muss dies bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin tun, damit die Buchung kostenlos bleibt. Ansonsten wird die Gebühr fällig.

Die Anfahrt erfolgt aus Oberkirch über die B28, dann links in die Ziegelhüttenstraße, weiter über die Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald. An der Kästehalde folgt man der Beschilderung zur Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, fährt Richtung Oberkirch, passiert den Kreisverkehr und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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