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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss sich jetzt an neue Regeln halten. Die Stadt hat die Grillstelle mit einem Schloss gesichert.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien und Vereine. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Doch in der Vergangenheit gab es Probleme: Manche haben Grillverbote bei Waldbrandgefahr einfach ignoriert.

Deshalb ist die Grillstelle seit 2024 mit einem Schloss gesichert. Wer den Grill nutzen will, muss ihn vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder per Telefon oder schriftlich erledigen. Dafür müssen Name, Adresse und Telefonnummer angegeben werden. Vorrangig bekommen Einwohner aus Oppenau die Zusage, Auswärtige können es kurzfristig versuchen.

Für den Schlüssel muss man eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Das passiert am Tag vor der Nutzung. Wenn man den Schlüssel am Tag nach dem Grillen zurückbringt, bekommt man das Geld wieder.

Es gibt wichtige Regeln für die Nutzer: Strom, Wasser oder eine Toilette gibt es an der Hütte nicht. Holzkohle muss man selbst mitbringen. Grillen auf Holz oder mit eigenen Grills ist streng verboten. Auch Lagerfeuer außerhalb der Grillstelle sind nicht erlaubt. Die Asche darf nicht in den Mülleimer geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Zudem muss jeder einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirr spülen ist dort verboten.

Die Kosten für die Nutzung hängen von der Uhrzeit und Dauer ab. Von Montag bis Freitag ist es zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. In der Zeit von 17 bis 22 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen kostet es Geld: Bis zu vier Stunden Nutzung kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine Ganztagesmiete 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn sie eine interne Veranstaltung machen.

Wer absagt, muss das bis 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst wird die Gebühr fällig. Wenn die Stadt die Nutzung kurzfristig verbietet – zum Beispiel wegen einer hohen Waldbrandgefahr – wird das Geld zurückerstattet. Zelten oder das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen ist auf dem gesamten Gelände verboten.

Die Anfahrt erfolgt über die Ziegelhüttenstraße, die Jahnstraße, die Friedenstraße und den Burgerwald. An der Kästehalde folgt man dann der Beschilderung zur Kleinebene.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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