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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen will, muss nun aufpassen. Die Stadt hat die Regeln für die beliebte Hütte verschärft und führt ein Schloss sowie Gebühren ein.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familienfeiern und Vereine. Es gibt dort einen gemauerten Grill, Tische, Bänke und einen Spielplatz für Kinder. Doch in der Vergangenheit gab es Probleme: Manche haben Grillverbote bei hoher Waldbrandgefahr einfach ignoriert. Deshalb hat die Stadt seit 2024 ein Schloss an der Hütte angebracht.

Wer die Hütte nutzen möchte, muss sie jetzt vorher reservieren. Das geht telefonisch oder schriftlich durch eine volljährige Person. Man muss dabei Name, Adresse und Telefonnummer angeben. Vorrang haben Bewohner aus Oppenau, aber auch Gäste aus anderen Orten können anfragen. Für den Schlüssel muss man eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Das Geld gibt es zurück, wenn man den Schlüssel wieder abgibt.

Die Nutzung ist nicht mehr komplett kostenlos. Von Montag bis Freitag ist es zwischen 8 und 17 Uhr zwar gratis, aber ab 17 Uhr bis 22 Uhr kostet es Geld. An Wochenenden und Feiertagen muss man von 8 bis 22 Uhr immer bezahlen. Die Preise richten sich nach der Zeit: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine Ganztagesmiete kostet 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn sie eine interne Feier machen.

Es gibt strenge Regeln für den Grillplatz: Nur der gemauerte Grill darf benutzt werden. Eigene Grills oder Lagerfeuer im Wald sind verboten. Auch Grillen mit Holz ist nicht erlaubt, man muss eigene Holzkohle mitbringen. Wer grillt, muss einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann man an der Wassertretstelle holen, aber dort darf man nicht abwaschen. Die Asche darf nicht in die Mülleimer vor Ort geworfen werden, sondern muss wieder mit nach Hause genommen werden.

Wer seinen Termin absagen will, muss das bis 48 Stunden vorher tun, sonst wird die Gebühr trotzdem fällig. Wenn die Stadt die Nutzung kurzfristig verbietet – zum Beispiel wegen einer starken Waldbrandgefahr – bekommt man das Geld zurück.

Zelten oder das Betreten der landwirtschaftlichen Wiesen ist auf dem gesamten Gelände verboten. Die Anfahrt erfolgt über die Ziegelhüttenstraße, die Jahnstraße und die Friedenstraße über den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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