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Oppenau führt neue Regeln für Grillhütte Kleinebene ein

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss nun aufpassen: Es gibt neue Regeln für die Reservierung und strenge Verbote beim Feuermachen.

Die Stadt Oppenau (Ortenaukreis, Baden-Württemberg) hat die Regeln für die Nutzung der Grillhütte auf der Kleinebene angepasst. Da in der Vergangenheit Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, ist die Grillstelle seit 2024 mit einem Schloss gesichert. Wer die Hütte nutzen will, muss sie nun vorher reservieren.

Für die Reservierung muss eine volljährige Person ihren Namen, die Anschrift und eine Telefonnummer angeben. Das geht entweder schriftlich oder per Telefon. Wer den Schlüssel abholt, muss am Tag vor der Anmietung eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Das Geld gibt es zurück, wenn der Schlüssel am Tag nach der Nutzung wieder abgegeben wird.

Die Stadt bevorzugt bei der Vergabe Einwohner aus Oppenau. Auswärtige können jedoch kurzfristig anfragen, ob die Hütte noch frei ist. Die Kosten hängen von der Zeit ab: Unter der Woche ist die Nutzung von 8 bis 17 Uhr kostenlos. Ab 17 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen fallen Gebühren an. Diese liegen je nach Dauer zwischen 10 und 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es sich um eine interne Veranstaltung handelt.

Auf der Kleinebene gibt es strenge Regeln für das Feuer. Nur der gemauerte Grill mit Rost darf benutzt werden. Eigene Grills oder Lagerfeuer im Wald sind streng verboten. Auch das Grillen auf Holz ist nicht erlaubt. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Wichtig ist zudem, dass Aschereste nicht in die Mülleimer geworfen werden, sondern wieder mit nach Hause genommen werden müssen.

Da es keinen Wasseranschluss direkt an der Hütte gibt, müssen Nutzer einen eigenen Eimer zum Löschen mitbringen. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, allerdings ist das Geschirrspülen dort verboten. Auch das Zelten oder das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen auf dem Gelände ist untersagt.

Sollte die Stadt die Nutzung wegen akuter Waldbrandgefahr kurzfristig absagen, wird die Gebühr erstattet. Wer selbst absagt, muss dies bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin tun, damit er sein Geld zurückbekommt. Ansonsten bleibt die Gebühr fällig.

Die Anfahrt erfolgt über die Ziegelhüttenstraße, die Jahnstraße, die Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung der Kleinebene.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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