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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss sich an neue Regeln halten. Wegen der Waldbrandgefahr gibt es jetzt ein Schloss und eine Kaution.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Doch in letzter Zeit gab es Probleme: Grillverbote bei hoher Waldbrandgefahr wurden ignoriert.

Deshalb hat die Stadt seit 2024 ein Schloss an der Grillstelle angebracht. Wer den Grill nutzen will, muss ihn vorher reservieren. Eine volljährige Person kann dies telefonisch oder schriftlich erledigen. Dafür werden Name, Anschrift und Telefonnummer benötigt. Vorrangig bekommen Einwohner aus Oppenau die Zusage, Auswärtige können kurzfristig anfragen.

Der Schlüssel ist nicht einfach so verfügbar. Am Tag vor der Nutzung muss der Mieter den Schlüssel abholen und eine Barkaution von 100 Euro hinterlegen. Wenn der Schlüssel am Tag nach dem Fest zurückgegeben wird, gibt es das Geld wieder zurück.

Die Kosten für die Nutzung hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist das Grillen zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Wer länger bleibt oder am Wochenende und an Feiertagen kommt, muss zahlen. Die Gebühren liegen bei 10 Euro für bis zu vier Stunden, 20 Euro für bis zu acht Stunden und 30 Euro für einen ganzen Tag. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung ist.

Es gibt strenge Regeln für den Platz: Strom, Wasser und Toiletten fehlen komplett. Die Holzkohle muss selbst mitgebracht werden. Grillen auf Holz oder mit eigenen Grills ist verboten. Wer grillt, muss einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirr spülen ist dort verboten. Die Asche darf nicht in die Mülleimer vor Ort, sondern muss wieder mitgenommen werden. Zelten und das Betreten der Wiesen ist untersagt.

Sollte die Stadt die Nutzung wegen Waldbrandgefahr kurzfristig absagen, wird die Gebühr erstattet. Wer selbst absagt, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst bleibt er auf den Kosten sitzen.

Die Anfahrt erfolgt über die Ziegelhüttenstraße, dann über die Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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