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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen will, muss jetzt anders planen. Die Stadt hat die Regeln für die beliebte Hütte verschärft.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familienfeste und Vereine. Es gibt dort einen gemauerten Grill, Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Doch weil sich in der Vergangenheit einige nicht an die Grillverbote bei Waldbrandgefahr gehalten haben, gibt es seit 2024 eine wichtige Änderung: Die Grillstelle ist jetzt mit einem Schloss gesichert.

Wer die Hütte nutzen möchte, muss sie vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dabei müssen Name, Adresse und Telefonnummer angegeben werden. Den Schlüssel bekommt man am Tag vor der Nutzung, muss dann aber eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Wenn der Schlüssel am Tag nach dem Fest zurückgegeben wird, gibt es das Geld wieder zurück.

Die Stadt bevorzugt bei der Vergabe die Einwohner aus Oppenau. Auswärtige können aber kurzfristig anfragen, ob noch etwas frei ist. Wichtig für die Planung: Es gibt dort weder Strom noch Wasser oder eine Toilette. Wer grillen will, muss die Holzkohle selbst mitbringen. Eigene Grills sind verboten, ebenso wie Lagerfeuer oder das Grillen auf Holz außerhalb der festen Stelle.

Um Brände zu verhindern, muss jeder Nutzer einen Eimer Wasser dabei haben. Das Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, wobei das Geschirrspülen dort verboten ist. Die Asche darf nicht in die Mülleimer geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Wer auf den landwirtschaftlichen Flächen läuft oder auf dem Gelände zeltet, macht sich ebenfalls strafbar.

Die Kosten für die Nutzung hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist es zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. In den Abendstunden sowie an Wochenenden und Feiertagen kostet es Geld: Bis zu vier Stunden Nutzung kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine ganztägige Nutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es sich um eine interne Veranstaltung handelt.

Sollte die Stadt die Nutzung kurzfristig wegen Waldbrandgefahr verbieten, werden die Nutzer informiert und die Gebühr erstattet. Wer selbst absagt, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, damit es kostenlos bleibt. Danach wird die Gebühr fällig.

Die Anfahrt erfolgt aus Oberkirch über die B28 bis zum Ortseingang, dann über die Ziegelhüttenstraße, Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, folgt der B28 Richtung Oberkirch und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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