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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss nun mehr beachten. Die Stadt hat die Regeln verschärft und führt ein Schloss sowie Kautionen ein.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familienfeste und Vereine. Sie liegt oberhalb der Stadt, direkt an Wiesen und Wanderwegen. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Doch wer die Hütte nutzen will, muss sich an neue Regeln halten.

Seit 2024 ist die Grillstelle mit einem Schloss gesichert. Der Grund dafür sind Vorfälle in der Vergangenheit und Leute, die trotz Waldbrandgefahr gegrillt haben. Wer den Grill nutzen möchte, muss ihn jetzt vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dafür werden Name, Anschrift und Telefonnummer benötigt.

Für den Schlüssel muss man eine Barkaution von 100 Euro bezahlen. Das Geld wird am Tag vor der Nutzung hinterlegt und nach der Rückgabe des Schlüssels wieder zurückgegeben. Die Stadt vergibt die Termine vorrangig an Einwohner aus Oppenau. Leute von außerhalb können kurzfristig anfragen, ob noch etwas frei ist.

Es gibt klare Verbote: Nur der gemauerte Grill darf genutzt werden. Eigene Grills oder Lagerfeuer im Wald sind streng verboten. Auch das Grillen mit Holz ist nicht erlaubt; Holzkohle muss man selbst mitbringen. Da es an der Hütte kein Wasser und keinen Strom gibt, müssen Nutzer einen Eimer zum Löschen mitnehmen. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirr spülen ist dort verboten.

Die Kosten hängen von der Zeit ab. Unter der Woche ist die Hütte von 8 bis 17 Uhr kostenlos. Danach sowie an Wochenenden und Feiertagen kostet die Nutzung Geld: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine ganztägige Nutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung ist.

Wer stornieren will, muss dies bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst wird die Gebühr fällig. Wenn die Stadt die Nutzung wegen Waldbrandgefahr kurzfristig untersagt, bekommt man das Geld zurück.

Zuletzt ein wichtiger Hinweis zur Sauberkeit: Die Asche darf nicht in die Mülleimer vor Ort geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Auch der Platz muss sauber hinterlassen werden. Zelten und das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen ist auf dem gesamten Gelände verboten.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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