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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss nun anders planen. Die Stadt hat die Regeln für die beliebte Hütte verschärft.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische und Bänke sowie einen Spielplatz für Kinder. Doch wer die Anlage nutzen will, muss sich an neue Vorgaben halten.

Seit 2024 ist die Grillstelle mit einem Schloss gesichert. Der Grund dafür sind Vorfälle in der Vergangenheit, bei denen Grillverbote trotz hoher Waldbrandgefahr ignoriert wurden. Wer grillen möchte, muss die Hütte nun zwingend reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dabei müssen Name, Anschrift und Telefonnummer angegeben werden.

Für den Schlüssel ist eine Barkaution von 100 Euro nötig. Diese muss am Tag vor der Nutzung hinterlegt werden und wird am Tag nach der Nutzung zurückgegeben. Die Stadt vergibt die Termine vorrangig an Einwohner aus Oppenau, Auswärtige können aber kurzfristig anfragen.

Die Kosten hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Danach sowie an Wochenenden und Feiertagen fallen Gebühren an: Bis zu vier Stunden kostet es 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine ganztägige Nutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung der Einrichtung ist.

Die Nutzer müssen einige wichtige Regeln beachten: Strom, Wasser und Toiletten gibt es vor Ort nicht. Holzkohle muss selbst mitgebracht werden. Das Grillen auf Holz oder mit eigenen Grills ist verboten, ebenso wie Lagerfeuer außerhalb der Grillstelle. Asche darf nicht in die Mülltonnen geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden.

Um Brände zu verhindern, muss jeder Nutzer einen Eimer oder einen anderen Behälter zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, dort Geschirr zu spülen ist jedoch verboten. Zudem dürfen die landwirtschaftlichen Flächen nicht betreten und auf dem Gelände nicht gezeltet werden.

Sollte die Stadt die Nutzung kurzfristig wegen Waldbrandgefahr untersagen, wird die Gebühr erstattet. Wer selbst absagt, kann dies bis 48 Stunden vor dem Termin kostenlos tun. Danach wird die Gebühr fällig.

Die Anreise erfolgt aus Oberkirch über die B28, dann links in die Ziegelhüttenstraße, weiter über die Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer bereits in Oppenau ist, folgt der B28 Richtung Oberkirch und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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