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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss nun einen Schlüssel leihen. Die Stadt führt neue Regeln und Gebühren ein, um Waldbrände zu verhindern.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Ortenaukreis, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Sie liegt oberhalb der Stadt, direkt an Wiesen und Wanderwegen. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische und Bänke sowie einen Spielplatz für Kinder. Strom, Wasser oder eine Toilette gibt es vor Ort jedoch nicht.

Weil es in der Vergangenheit Probleme gab und Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, hat die Stadt gehandelt. Seit 2024 ist die Grillstelle mit einem Schloss gesichert. Wer grillen will, muss die Hütte vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person telefonisch oder schriftlich erledigen. Dafür werden Name, Anschrift und Telefonnummer benötigt.

Für den Schlüssel muss man eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Das passiert am Tag vor der Nutzung. Wenn der Schlüssel am Tag danach zurückgegeben wird, gibt es das Geld wieder zurück. Die Stadt vergibt die Plätze vor allem an Einwohner aus Oppenau, Auswärtige können aber kurzfristig anfragen.

Die Nutzung ist unter der Woche von 8 bis 17 Uhr kostenlos. Wer die Hütte abends oder am Wochenende und an Feiertagen nutzen möchte, muss bezahlen. Die Gebühren liegen je nach Dauer zwischen 10 und 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung der gesamten Einrichtung ist.

Es gibt strenge Regeln für den Platz: Nur der gemauerte Grill darf genutzt werden. Eigene Grills oder Lagerfeuer im Wald sind verboten. Holzkohle muss man selbst mitbringen. Wer grillt, muss einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, dort Geschirr zu spülen ist jedoch verboten. Die Asche darf nicht in die Mülleimer vor Ort, sondern muss wieder mitgenommen werden. Zelten und das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen ist ebenfalls untersagt.

Sollte die Stadt die Nutzung wegen hoher Waldbrandgefahr kurzfristig absagen, wird die Gebühr erstattet. Wer selbst storniert, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst wird die Gebühr fällig.

Die Anreise erfolgt aus Oberkirch über die B28 und die Ziegelhüttenstraße. Über die Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald folgt man an der Kästehalde der Beschilderung zur Kleinebene.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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