Zum Inhalt springen
newssofort.de

Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss nun mehr beachten. Die Stadt hat die Regeln verschärft und führt ein Schloss sowie Kautionen ein.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Ortenaukreis, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familienfeste und Vereine. Die Anlage liegt oberhalb der Stadt und bietet neben der Hütte einen Spielplatz sowie Wanderwege im Wald. Vor der Hütte stehen vier Tische mit Bänken und ein gemauerter Grill mit Rost bereit.

Weil es in der Vergangenheit Probleme gab und Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, gibt es seit 2024 eine wichtige Änderung: Die Grillstelle ist nun mit einem Schloss gesichert. Wer grillen will, muss die Hütte vorher reservieren. Das geht telefonisch oder schriftlich durch eine volljährige Person. Dafür werden Name, Anschrift und Telefonnummer benötigt.

Für den Schlüssel muss man eine Barkaution von 100 Euro hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Nutzung ab und bekommt es zurück, wenn man den Schlüssel am Tag danach wieder abgibt. Die Stadt vergibt die Termine vorrangig an Einwohner aus Oppenau, Auswärtige können aber kurzfristig anfragen.

Die Nutzung ist unter der Woche von 8 bis 17 Uhr kostenlos. Abends sowie an Wochenenden und Feiertagen kostet es Geld: Je nach Dauer liegt die Gebühr zwischen 10 und 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn sie dort eine interne Veranstaltung machen. Wer absagen will, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst wird die Gebühr fällig.

Es gibt einige strikte Verbote: Strom, Wasser und Toiletten fehlen vor Ort. Holzkohle muss man selbst mitbringen. Das Grillen mit eigenen Geräten oder auf Holz ist verboten, ebenso wie Lagerfeuer außerhalb der Grillstelle. Zelten und das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen ist ebenfalls untersagt.

Die Nutzer müssen auf die Sicherheit achten. Ein Eimer Wasser zum Löschen ist Pflicht. Das Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, dort darf man aber nicht Geschirr spülen. Die Asche darf nicht in die Mülleimer geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Die Anlage muss sauber hinterlassen werden.

Wenn die Stadt eine Waldbrandgefahr ausruft, kann die Nutzung kurzfristig untersagt werden. In diesem Fall werden die Nutzer informiert und die Gebühr erstattet.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

← Zurück zur Übersicht

Weitere Meldungen aus Oppenau

Alle ansehen

Aus dem Umkreis: Ortenaukreis

Alle ansehen