Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Sie liegt oberhalb der Stadt, direkt an Wiesen und Wanderwegen. Es gibt dort einen Kinderspielplatz, einen gemauerten Grill mit Rost sowie vier Tische mit Bänken.
Doch die Nutzung ist seit 2024 strenger geregelt. Da in der Vergangenheit Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, ist die Grillstelle jetzt mit einem Schloss gesichert. Wer den Grill nutzen will, muss ihn vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dafür werden Name, Anschrift und Telefonnummer benötigt.
Für den Schlüssel müssen die Nutzer eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Anmietung ab und bekommt es zurück, wenn man den Schlüssel am Tag nach dem Fest wieder abgibt. Vorrangig bekommen Einwohner aus Oppenau die Hütte, Auswärtige können aber kurzfristig anfragen.
Die Stadt hat klare Regeln für den Ablauf: Strom, Wasser und Toiletten gibt es vor Ort nicht. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Es ist streng verboten, außerhalb der festen Grillstelle Feuer zu machen oder eigene Grills mitzubringen. Auch das Grillen mit Holz ist nicht erlaubt. Die Asche darf nicht in den Mülleimer geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Zudem muss jeder Nutzer einen Eimer mit Wasser zum Löschen dabeihaben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, wobei das Geschirrspülen dort verboten ist.
Die Kosten hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Danach sowie an Wochenenden und Feiertagen fallen Gebühren an: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine Ganztagesnutzung kostet 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung ist. Wer storniert, muss dies bis 48 Stunden vorher tun, sonst wird die Gebühr fällig.
Die Stadt behält sich vor, die Nutzung kurzfristig zu untersagen, wenn die Waldbrandgefahr zu hoch ist. In diesem Fall wird das Geld erstattet. Zelten und das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen ist auf dem gesamten Gelände verboten.
Die Anreise erfolgt aus Oberkirch über die B28, dann links in die Ziegelhüttenstraße, weiter über die Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, fährt Richtung Oberkirch, passiert den Kreisverkehr und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung