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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau grillen möchte, muss nun genauer planen. Die Stadt hat die Regeln für die beliebte Grillhütte auf der Kleinebene geändert.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Doch wer dort feiern will, muss sich an neue Regeln halten.

Weil in der Vergangenheit oft gegen Grillverbote bei Waldbrandgefahr verstoßen wurde, hat die Stadt gehandelt. Seit 2024 ist die Grillstelle mit einem Schloss gesichert. Wer den Grill nutzen möchte, muss die Hütte vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dabei müssen Name, Adresse und Telefonnummer angegeben werden.

Für den Schlüssel muss man eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Nutzung ab und bekommt es zurück, wenn man den Schlüssel am Tag nach dem Fest wieder abgibt. Vorrangig bekommen Einwohner aus Oppenau die Termine, Auswärtige können aber kurzfristig anfragen.

Die Nutzung ist unter der Woche von 8 bis 17 Uhr kostenlos. Ab 17 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen kostet es Geld. Je nach Dauer liegt die Gebühr zwischen 10 und 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn sie eine interne Veranstaltung planen. Wer absagt, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst wird die Gebühr fällig.

Es gibt wichtige Verbote vor Ort: Strom und Wasser fehlen in der Hütte. Man darf nur am festen Grillplatz feuern, nicht auf mitgebrachten Grills oder mit Holz. Zelten und das Betreten von Ackerflächen ist verboten. Wer grillt, muss einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Das Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, dort darf man jedoch nicht abwaschen. Die Asche muss wieder mitgenommen werden und darf nicht in die Mülleimer geworfen werden.

Wenn die Waldbrandgefahr zu hoch ist, kann die Stadt die Nutzung kurzfristig untersagen. In diesem Fall wird das Geld für die Gebühr zurückerstattet.

Die Anfahrt erfolgt aus Oberkirch über die B28, dann über die Ziegelhüttenstraße, Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, folgt der B28 Richtung Oberkirch und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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