Neue Regeln für die Grillhütte auf der Kleinebene in Oppenau
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Treffpunkt für Familien und Vereine. Die Anlage bietet einen gemauerten Grill mit Rost sowie vier Tische mit Sitzbänken. Direkt daneben gibt es Wiesen, einen Spielplatz und Wanderwege im Wald.
Weil in der Vergangenheit Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, ist die Grillstelle seit 2024 mit einem Schloss gesichert. Wer dort grillen will, muss die Hütte vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dabei müssen Name, Anschrift und Telefonnummer angegeben werden.
Für den Schlüssel ist eine Barkaution von 100 Euro nötig. Diese muss am Tag vor der Anmietung hinterlegt werden und wird nach der Rückgabe des Schlüssels am Folgetag wieder ausgezahlt. Die Stadt vergibt die Plätze vorrangig an Einwohner aus Oppenau, aber auch Auswärtige können kurzfristig anfragen.
Es gibt wichtige Regeln für die Nutzung: Strom, Wasser und Toiletten fehlen vor Ort. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Das Grillen auf Holz oder mit eigenen Grills ist verboten, ebenso wie Lagerfeuer außerhalb der Grillstelle. Aschereste dürfen nicht in die Mülleimer geworfen werden, sondern müssen wieder mitgenommen werden. Zudem muss jeder Nutzer einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, wobei das Geschirrspülen dort verboten ist.
Die Kosten richten sich nach der Zeit. Von Montag bis Freitag ist die Nutzung zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Ab 17 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen fallen Gebühren an: Bis zu vier Stunden kostet es 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine ganztägige Nutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung ist.
Stornierungen sind bis 48 Stunden vor dem Termin kostenlos. Danach bleibt die Gebühr fällig. Wenn die Stadt die Nutzung kurzfristig untersagt, zum Beispiel wegen einer offiziellen Waldbrandgefahr, wird das Geld erstattet. Zelten oder das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen ist auf dem gesamten Gelände verboten.
Die Anreise erfolgt aus Oberkirch über die B28 bis zum Ortseingang Oppenau, dann links in die Ziegelhüttenstraße. Von dort geht es über die Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene an der Kästehalde.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung