Oppenau: Neue Regeln für die Grillhütte Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Doch in letzter Zeit gab es Probleme: Grillverbote bei Waldbrandgefahr wurden ignoriert. Deshalb ist die Grillstelle seit 2024 mit einem Schloss gesichert.
Wer die Hütte nutzen will, muss sie jetzt vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person telefonisch oder schriftlich erledigen. Dabei müssen Name, Adresse und Telefonnummer angegeben werden. Für den Schlüssel muss man am Tag vor der Nutzung 100 Euro Kaution in bar hinterlegen. Das Geld gibt es zurück, wenn der Schlüssel am Tag nach der Nutzung wieder abgegeben wird.
Die Stadt bevorzugt bei der Vergabe die Einwohner von Oppenau. Gäste von außerhalb können kurzfristig anfragen, ob noch etwas frei ist. Wichtig für die Planung: Es gibt an der Hütte weder Strom noch Wasser oder eine Toilette. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Das Grillen auf Holz oder mit eigenen Grills ist streng verboten. Nur der fest eingebaute Grill darf genutzt werden.
Um Brände zu verhindern, muss jeder Nutzer einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Das Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirr spülen ist dort verboten. Die Asche darf nicht in die Mülleimer geworfen werden, sondern muss wieder mit nach Hause genommen werden. Wer die Flächen landwirtschaftlich nutzt oder dort zeltet, verstößt gegen die Regeln.
Die Kosten für die Nutzung hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist es zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Abends sowie an Wochenenden und Feiertagen kostet es Geld: Bis zu vier Stunden Nutzung kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und ein ganzer Tag kostet 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn sie eine interne Veranstaltung machen.
Wer einen Termin absagt, muss dies bis spätestens 48 Stunden vorher tun, damit er sein Geld zurückbekommt. Wenn die Stadt die Nutzung wegen Waldbrandgefahr kurzfristig untersagt, wird die Gebühr ebenfalls erstattet. Die Anfahrt erfolgt über die Ziegelhüttenstraße, die Jahnstraße, die Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung der Kleinebene.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung