Oppenau regelt Nutzung der Grillhütte auf der Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Ortenaukreis, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Treffpunkt für Familien und Vereine. Die Anlage bietet einen gemauerten Grill mit Rost sowie vier Tische mit Sitzbänken. Direkt daneben gibt es Wiesen, einen Spielplatz und Wanderwege durch den Wald.
Weil es in der Vergangenheit Probleme gab und Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, hat die Stadt Oppenau die Anlage seit 2024 mit einem Schloss gesichert. Wer den Grill nutzen möchte, muss die Hütte nun vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dafür müssen Name, Anschrift und Telefonnummer angegeben werden.
Für den Schlüssel wird eine Kaution von 100 Euro in bar verlangt. Diese muss am Tag vor der Anmietung hinterlegt werden und wird nach der Rückgabe des Schlüssels am Folgetag wieder ausgezahlt. Die Stadt vergibt die Termine vorrangig an Einwohner von Oppenau. Leute von außerhalb können kurzfristige Anfragen stellen.
Es gibt wichtige Regeln für die Nutzer: Strom, Wasser und Toiletten fehlen vor Ort. Holzkohle muss selbst mitgebracht werden. Grillen auf Holz oder die Nutzung eigener Grills ist verboten. Auch Lagerfeuer außerhalb der Grillstelle sind nicht erlaubt. Wer grillt, muss einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, dort ist das Geschirrspülen jedoch verboten. Aschereste dürfen nicht in die Mülltonnen geworfen werden, sondern müssen wieder mitgenommen werden. Zelten und das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen ist untersagt.
Die Kosten hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist die Nutzung zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. In der Zeit von 17 bis 22 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen (8 bis 22 Uhr) fällt eine Gebühr an. Diese liegt bei 10 Euro für bis zu vier Stunden, 20 Euro für bis zu acht Stunden und 30 Euro für einen ganzen Tag. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es sich um eine interne Veranstaltung handelt.
Wer einen Termin absagt, kann dies bis 48 Stunden vorher kostenlos tun. Danach wird die Gebühr fällig. Wenn die Stadt die Nutzung kurzfristig wegen Waldbrandgefahr untersagt, wird die Gebühr erstattet.
Die Anreise erfolgt aus Oberkirch über die B28 in die Ziegelhüttenstraße, dann über die Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, folgt der B28 Richtung Oberkirch und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung