Oppenau: Neue Regeln für die Grillhütte Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Doch in der Vergangenheit gab es Probleme: Grillverbote bei Waldbrandgefahr wurden ignoriert.
Deshalb ist die Grillstelle seit 2024 mit einem Schloss gesichert. Wer den Grill nutzen will, muss ihn vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dabei müssen Name, Adresse und Telefonnummer angegeben werden. Den Schlüssel bekommt man am Tag vor der Nutzung, muss dafür aber eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Am Tag nach dem Grillen wird das Geld zurückgegeben.
Es gibt wichtige Regeln für den Aufenthalt: Strom, Wasser und Toiletten fehlen an der Hütte. Holzkohle muss man selbst mitbringen. Es ist streng verboten, eigene Grills mitzunehmen oder außerhalb der festen Grillstelle Feuer zu machen. Auch das Grillen auf Holz ist nicht erlaubt. Damit es nicht zu Bränden kommt, muss jeder einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Das Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, allerdings darf dort nicht gespült werden.
Die Asche vom Grill darf nicht in die Mülleimer vor Ort geworfen werden, sondern muss wieder mit nach Hause genommen werden. Der Platz muss sauber hinterlassen werden.
Die Stadt gibt vorrangig Einwohnern aus Oppenau die Chance auf eine Reservierung. Auswärtige können kurzfristig anfragen. Wenn die Stadt die Nutzung wegen Waldbrandgefahr kurzfristig untersagt, wird die Gebühr zurückerstattet. Wer selbst absagt, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst bleibt die Gebühr fällig.
Die Kosten für die Nutzung hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist es zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. In der Zeit von 17 bis 22 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen kostet es Geld: Bis zu vier Stunden Nutzung kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine Tagesmiete liegt bei 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung der Einrichtung ist.
Zudem ist das Zelten auf dem gesamten Gelände sowie das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen verboten.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung