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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau im Grünen feiern will, muss jetzt genauer planen. Die Stadt hat die Regeln für die Grillhütte auf der Kleinebene verschärft.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Ortenaukreis, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familienfeste und Vereine. Sie liegt oberhalb der Stadt, direkt an Wiesen und Wanderwegen. Es gibt dort einen Spielplatz, vier Tische mit Bänken und einen gemauerten Grill mit Rost.

Weil es in der Vergangenheit Probleme gab und Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, gibt es seit 2024 eine wichtige Änderung: Die Grillstelle ist jetzt mit einem Schloss gesichert. Wer grillen möchte, muss die Hütte vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dafür werden Name, Adresse und Telefonnummer benötigt.

Für den Schlüssel muss man eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Nutzung ab und bekommt es zurück, wenn man den Schlüssel am Tag danach wieder abgibt. Vorrangig bekommen Einwohner aus Oppenau die Hütte, aber auch Leute von auswärts können kurzfristig anfragen.

Die Nutzer müssen einiges beachten: Strom, Wasser und Toiletten gibt es vor Ort nicht. Holzkohle muss man selbst mitbringen. Es ist streng verboten, außerhalb der Grillstelle Feuer zu machen oder eigene Grills mitzubringen. Auch Grillen auf Holz ist nicht erlaubt. Die Asche darf nicht in die Mülleimer geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Zudem muss jeder einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirr spülen ist dort verboten.

Die Kosten hängen von der Zeit ab. Unter der Woche ist die Hütte von 8 bis 17 Uhr kostenlos. Ab 17 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen kostet es Geld: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine Ganztagesnutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn die ganze Einrichtung feiert.

Wer absagt, sollte das bis spätestens 48 Stunden vorher tun, sonst wird die Gebühr fällig. Wenn die Stadt die Nutzung kurzfristig untersagt, zum Beispiel wegen Waldbrandgefahr, wird das Geld zurückerstattet. Zelten und das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen ist auf dem gesamten Gelände verboten.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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