Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene
Die Stadt Oppenau (Ortenaukreis, Baden-Württemberg) hat die Regeln für die Nutzung der Grillhütte auf der Kleinebene angepasst. Die Hütte ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Sie liegt oberhalb der Stadt, direkt an Wiesen und Wanderwegen. Ein Kinderspielplatz ist ebenfalls vor Ort.
Weil es in der Vergangenheit Probleme gab und Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, gibt es seit 2024 eine wichtige Änderung: Die Grillstelle ist jetzt mit einem Schloss gesichert. Wer den Grill nutzen möchte, muss die Hütte vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dafür werden Name, Anschrift und Telefonnummer benötigt.
Für den Schlüssel muss man eine Barkaution von 100 Euro hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Anmietung ab und bekommt es zurück, wenn man den Schlüssel am Tag nach dem Fest wieder abgibt. Die Hütte wird vor allem an Einwohner von Oppenau vergeben, Auswärtige können aber kurzfristig anfragen.
Die Kosten für die Nutzung hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. In der Zeit von 17 bis 22 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen fallen Gebühren an. Wer bis zu vier Stunden dort bleibt, zahlt 10 Euro, bei bis zu acht Stunden sind es 20 Euro. Eine Ganztagesnutzung kostet 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn die gesamte Einrichtung an der Veranstaltung teilnimmt.
Die Nutzer müssen einiges selbst mitbringen: Holzkohle ist selbst zu besorgen. Es gibt vor Ort weder Strom noch Wasser oder eine Toilette. Besonders wichtig ist der Brandschutz: Das Grillen auf Holz oder mit eigenen Grills ist verboten. Man darf nur den gemauerten Grill mit Rost benutzen. Zudem muss jeder einen Eimer mit Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, dort darf man aber nicht abwaschen.
Nach dem Fest muss der Platz sauber hinterlassen werden. Die Asche darf nicht in die Mülleimer auf der Kleinebene geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Zelten oder das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen ist auf dem gesamten Gelände verboten.
Sollte die Stadt die Nutzung kurzfristig untersagen, etwa wegen hoher Waldbrandgefahr, wird die Gebühr erstattet. Wer selbst absagt, kann dies bis 48 Stunden vor dem Termin kostenlos tun. Danach wird die Gebühr fällig.
Die Anreise erfolgt aus Oberkirch über die B28, dann über die Ziegelhüttenstraße, Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer bereits in Oppenau ist, fährt Richtung Oberkirch, passiert den Kreisverkehr und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung