Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost sowie vier Tische mit Bänken. Direkt daneben liegt ein Kinderspielplatz und es gibt Wanderwege im Wald. Doch wer die Hütte nutzen möchte, muss sich an neue Regeln halten.
Seit 2024 ist die Grillstelle mit einem Schloss gesichert. Der Grund dafür sind Vorfälle in der Vergangenheit und Leute, die Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert haben. Wer grillen will, muss die Hütte jetzt vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder per Telefon oder schriftlich erledigen. Dafür werden der Name, die Adresse und eine Telefonnummer benötigt.
Beim Abholen des Schlüssels am Tag vor der Nutzung muss eine Barkaution von 100 Euro hinterlegt werden. Diese gibt es am Tag nach dem Grillen zurück. Die Stadt vergibt die Termine vorrangig an Einwohner aus Oppenau. Leute von außerhalb können kurzfristig anfragen, ob noch etwas frei ist.
Es gibt wichtige Verbote: Man darf nur am festen Grillplatz feuern. Eigene Grills oder Lagerfeuer im Wald sind verboten, ebenso wie das Grillen mit Holz. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Zudem ist das Zelten und das Betreten der landwirtschaftlichen Wiesen untersagt. Da es an der Hütte kein Wasser und keinen Strom gibt, müssen Nutzer einen Eimer zum Löschen mitbringen. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, dort darf man aber nicht Geschirr spülen.
Die Kosten hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Ab 17 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen fallen Gebühren an: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine Ganztagesnutzung liegt bei 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn die gesamte Einrichtung eine interne Feier macht.
Wer absagt, sollte dies bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst wird die Gebühr fällig. Wenn die Stadt die Nutzung kurzfristig wegen Waldbrandgefahr verbietet, bekommt man das Geld zurück.
Die Anfahrt erfolgt aus Oberkirch über die B28, dann links in die Ziegelhüttenstraße, weiter über die Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, nimmt die B28 Richtung Oberkirch und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung