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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss nun einen Schlüssel leihen. Die Stadt verschärft die Regeln, um Waldbrände zu verhindern.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Ortenaukreis) ist ein beliebter Ort für Familienfeste und Vereine. Sie liegt oberhalb der Stadt, direkt an Wiesen und Wanderwegen. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische und Bänke sowie einen Spielplatz für Kinder. Strom, Wasser oder eine Toilette gibt es an der Hütte jedoch nicht.

Seit 2024 gibt es eine wichtige Änderung: Die Grillstelle ist jetzt mit einem Schloss gesichert. Der Grund dafür sind Vorfälle in der Vergangenheit und Leute, die Grillverbote bei hoher Waldbrandgefahr ignoriert haben. Wer den Grill nutzen will, muss ihn jetzt vorher reservieren. Das kann jede volljährige Person telefonisch oder schriftlich erledigen. Dafür werden Name, Adresse und Telefonnummer benötigt.

Für den Schlüssel muss man eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Das passiert am Tag vor der Anmietung bei der Abholung. Wenn der Schlüssel am Tag nach der Nutzung zurückgegeben wird, gibt es das Geld wieder zurück.

Die Stadt bevorzugt bei der Vergabe Einwohner aus Oppenau. Auswärtige können aber kurzfristig anfragen, ob noch etwas frei ist. Die Kosten hängen von der Zeit ab: Unter der Woche ist die Hütte von 8 bis 17 Uhr kostenlos. Wer sie abends oder am Wochenende nutzt, zahlt eine Gebühr. Diese liegt je nach Dauer zwischen 10 und 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn sie dort eine interne Veranstaltung machen.

Es gibt strenge Regeln für die Nutzung. Holzkohle muss man selbst mitbringen. Grillen auf Holz oder mit eigenen Grills ist verboten. Auch Lagerfeuer außerhalb der Grillstelle sind nicht erlaubt. Wer grillt, muss einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Das Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirr spülen ist dort verboten.

Nach dem Fest muss der Platz sauber hinterlassen werden. Die Asche darf nicht in die Mülleimer vor Ort geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Zelten oder das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen ist auf dem gesamten Gelände verboten.

Sollte die Stadt die Nutzung kurzfristig wegen Waldbrandgefahr absagen, wird die Gebühr erstattet. Wer selbst absagt, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, damit keine Kosten anfallen.

Die Anfahrt führt aus Richtung Oberkirch über die B28, die Ziegelhüttenstraße, Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald. An der Kästehalde folgt man dann der Beschilderung zur Kleinebene.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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