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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau im Grünen feiern will, muss jetzt anders planen. Die Stadt hat die Regeln für die Grillhütte auf der Kleinebene verschärft.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische und Bänke sowie einen Spielplatz für Kinder. Doch wer die Hütte nutzen möchte, muss sich an neue Vorgaben halten.

Weil es in der Vergangenheit Probleme gab und Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, ist die Grillstelle seit 2024 mit einem Schloss gesichert. Wer grillen will, muss die Hütte nun vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dafür werden Name, Anschrift und Telefonnummer benötigt.

Beim Abholen des Schlüssels am Tag vor der Nutzung muss eine Barkaution von 100 Euro hinterlegt werden. Diese gibt es am Tag nach der Anmietung zurück. Die Stadt vergibt die Termine vorrangig an Einwohner aus Oppenau, Auswärtige können aber kurzfristig anfragen.

Die Kosten hängen von der Zeit ab: Unter der Woche ist die Nutzung von 8 bis 17 Uhr kostenlos. Abends sowie an Wochenenden und Feiertagen kostet es Geld. Je nach Dauer liegt die Gebühr zwischen 10 und 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung ist. Wer storniert, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst wird die Gebühr fällig.

Es gibt strenge Regeln für den Platz: Strom, Wasser und Toiletten fehlen vor Ort. Holzkohle muss selbst mitgebracht werden. Grillen auf Holz oder die Nutzung eigener Grills ist verboten. Auch Zelten oder das Betreten der Wiesen ist nicht erlaubt. Die Nutzer müssen zudem einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, dort Geschirr zu spülen ist jedoch verboten.

Nach dem Fest muss der Platz sauber hinterlassen werden. Die Asche darf nicht in die Mülltonnen auf der Kleinebene geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Wenn die Stadt die Nutzung wegen Waldbrandgefahr kurzfristig untersagt, wird die Gebühr erstattet.

Die Anfahrt erfolgt aus Oberkirch über die B28, dann über die Ziegelhüttenstraße, Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, folgt der B28 Richtung Oberkirch und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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