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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss nun aufpassen. Die Stadt hat die Regeln für die Nutzung der Grillhütte verschärft.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Treffpunkt für Familien und Vereine. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Doch weil sich in der Vergangenheit einige Leute nicht an die Grillverbote bei Waldbrandgefahr gehalten haben, gibt es seit 2024 eine wichtige Änderung: Die Grillstelle ist jetzt mit einem Schloss gesichert.

Wer die Hütte nutzen will, muss sie vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder per Telefon oder schriftlich erledigen. Dafür werden der Name, die Anschrift und eine Telefonnummer benötigt. Vorrangig bekommen Einwohner aus Oppenau die Zusage, Auswärtige können aber kurzfristig anfragen.

Für den Schlüssel muss man eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Nutzung ab und bekommt es am Tag nach dem Grillen zurück. Je nachdem, wie lange man dort bleibt, fällt eine Gebühr an: Bis zu vier Stunden kostet es 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und für einen ganzen Tag 30 Euro. Von Montag bis Freitag ist die Nutzung zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine offizielle Veranstaltung der Einrichtung ist.

Es gibt jedoch strikte Verbote: Nur der fest eingebaute Grill darf genutzt werden. Eigene Grills oder Lagerfeuer im Wald sind verboten. Auch das Grillen auf Holz ist nicht erlaubt. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Ganz wichtig: Die Asche darf nicht in die Mülleimer vor Ort geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Zudem muss jeder einen Eimer mit Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, dort darf man aber nicht abwaschen.

Wer absagt, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, damit es kostenlos bleibt. Wenn die Stadt die Nutzung kurzfristig verbietet – zum Beispiel wegen großer Waldbrandgefahr – wird die Gebühr zurückerstattet. Zelten oder das Betreten der landwirtschaftlichen Wiesen ist auf dem gesamten Gelände verboten.

Die Anfahrt erfolgt aus Oberkirch über die B28, dann über die Ziegelhüttenstraße, Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald. An der Kästehalde folgt man der Beschilderung zur Kleinebene. Wer aus der anderen Richtung kommt, passiert den Kreisverkehr Richtung Oberkirch und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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